Für den Bau bzw. Betrieb einer Kernanlage ist eine Rahmenbewilligung des Bundesrates erforderlich (Art. 12 KEG, 2003). Gemäss Art. 23 KEV (2004) ist als Teil der Gesuchsunterlagen für ein geologisches Tiefenlager (gTL) ein Konzept für die Beobachtungsphase einzureichen. Dieses Konzept wird durch Vorgaben in der Richtlinie ENSI-G03 (ENSI 2023a) sowie in ENSI (2018) auf alle Realisierungsphasen des geologischen Tiefenlagers zu einem integralen Überwachungskonzept erweitert. Die Überwachung soll zudem spätestens mit Erteilung der Rahmenbewilligung aufgenommen werden.
Die spezifischen gesetzlichen wie behördlichen Vorgaben an das integrale Überwachungskonzept und deren Umsetzung im vorliegenden Konzept sind in Anhang A gegenübergestellt. Das vorliegende integrale Überwachungskonzept kann dabei als Machbarkeitsstudie bezüglich der Umsetzung dieser Vorgaben verstanden werden. Es soll plausibilisiert werden, dass sich Anforderungen an die Überwachung des geologischen Tiefenlagers am Standort Haberstal erfüllen lassen. Konkretisierungen des integralen Überwachungskonzeptes zu einem integralen Überwachungsprogramm sind erst zuhanden der entsprechenden Bau- bzw. Betriebsbewilligungsgesuche vorgesehen.